Proteste und Aktionen

Es gibt unendlich viele Arten seinen Protest zu gestalten. Egal wie viel Zeit ihr habt und welche Aktionsformen ihr bevorzugt. Alles ist ein kleiner Beitrag zu einem großen politischen Ziel.

Wir haben ein paar Anleitungen zusammengestellt die dazu dienen sollen es einzelnen Personen und Gruppierungen zu erleichtern Aktionen durch zu führen und dabei einen möglichst großen Effekt zu erzielen.

Anmeldepflichtige Aktionen

Grundsätzlich muss eine Aktion die im öffentlichen Raum (z.B. in der Fußgängerzone) stattfindet und von mehr als zwei AktivistInnen durchgeführt wird als „Versammlung unter freiem Himmel“ beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das beinhaltet alles von der Großdemo bis zum Flyern zu zweit.

Aktionen in privaten Räumen oder auf privatem Grund, wie z.B. in der Schule, der Uni, vor dem Supermarkt müssen vom Besitzer derselben genehmigt werden.

Tipps zur Anmeldung findet ihr hier bei Behördenkrams.

Aber jetzt zu den How To’s für anmeldepflichtige Aktionen:

Nicht-Anmeldepflichtige Aktionen

Hier wird alles behandelt was ihr nicht bei Behörden anmelden müsst. Aktionen im öffentlichen Raum, die nur von einer Person durchgeführt werden bedürfen keiner Anmeldung. Auch Aktivitäten wie das Auslegen von Flyern fallen unter nicht anmeldepflichte Aktionen.

Aber Achtung auch diese Aktionen können anmeldepflichtig sein, wenn ihr sie mit 2 Personen oder mehr durchführt. Nicht anmeldepflichtig sind sie nur wenn ihr alleine seit. Natürlich spricht nichts dagegen Aktionen im öffentlichem Raum trotzdem anzumelden um beispielsweise spontan doch zu zweit los ziehen zu können. Solange ihr alleine seit müsst ihr aber definitiv nichts anmelden.

Und hier die Tipps und Leitfäden zu nicht anmeldepflichtigen Aktionen: