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Neuerdings auch im Gesetzesbuch: Nein heist nein!

Zur Erinnerung: Bisher war „Grapschen“ nicht strafrechtlich relevant, solange keine Gewalt angewendet wurde und solange dies nicht „abwertend“/“beleidigend“ gemeint war. Also ein „jemandem unters Shirt oder dern Rock grabschen“ konnte beispielsweise oft nicht angezeigt bzw. verfolgt werden, wenn die Täterperson angab, dies „als Kompliment“ gemeint zu haben. Für die Betroffenen/Opfer solcher Übergriffe ein Unding. Das soll sich nun ändern. Es ist schade, dass wir Gesetze brauchen um Menschen an sexualisierter Gewalt und Übergriffen zu hindern – aber es ist gut, dass „Opfer“ nun eine Möglichkeit haben sich zu wehren!
Ein Auftrag an uns alle bleibt: Rape Culture abschaffen, sexualisierte Gewalt nicht akzeptieren, Menschen, die so handeln (bzw. ihr Handeln) nicht tolerieren – sich klar positionieren!

Zum Süddeutsche Artikel zur Gesetzesänderung